Handlungsoptionen für Unternehmen

Das Bundesdatenschutzgesetz sieht vor, dass Sie in Ihrem Unternehmen den Nachweis über die Grundlagen des Datenschutzes gegenüber Ihren Mitarbeitern und Kunden erbringen müssen. Sind in Ihrem Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter regelmäßig mit automatisierter Datenverarbeitung (Erhebung und Nutzung) beschäftigt, verpflichtet Sie der Gesetzgeber einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Sie müssen nachweisen, dass Ihr Unternehmen sich mit dem Thema Datenschutz beschäftigt und nach der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung ) handelt.

Der Datenschutzbeauftragte kann intern oder extern bestellt werden. Der Datenschutzbeauftragte ist während seiner Tätigkeit für den Betrieb zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Grundsätzlich gilt, dass Unternehmen den Grundsatz der Datensparsamkeit konsequent verfolgen sollten. Das heißt, dass keine Daten gesammelt und verarbeitet werden,  für die nicht ein klares Ziel als Vorgabe existiert. Je weniger und je zielgerichteter Daten für einen bestimmten Zweck erhoben werden, desto sicherer kann ein Konflikt mit dem Bundesdatenschutzgesetz vermieden werden. Wir raten Unternehmen von unkontrollierten Sammeln von Daten ohne erkennbaren Nutzen für das Unternehmen ab, um sie vor rechtlichen sowie finanziellen Risiken zu schützen.

Die Handlungsoption für Unternehmen besteht lediglich in der Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die beiden Handlungsoptionen übersichtlich gegenüber.

Externer Datenschutzbeauftragter Interner Datenschutzbeauftragter
Umfangreiche Qualifikation durch Aus- und Weiterbildung bereits gegeben.Kostenintensive Aus- und Weiterbildung.
Neutrale Sicht auf das Unternehmen und Schutz Ihrer die Mitarbeiter.Potentielle Interessenskonflikte zwischen Geschäftsleitung und Mitarbeitern.
Flexibles Vertragsverhältnis mit dem externen Datenschutzbeauftragten und dadurch höhere Flexibilität für das Unternehmen. Aufgrund der besonderen Stellung im Unternehmen besteht ein besonderer Kündigungsschutz des internen Datenschutzbeauftragten.
Kernaufgabe des externen DSB ist das Thema Datenschutz und Datensicherheit für das Unternehmen. Er kann sich voll und ganz diesem Thema widmen Kernaufgaben des internen DSB liegen möglicherweise auch für andere Unternehmensbereiche vor.
Umfangreiche Erfahrungen aus früheren und laufenden Projekten und Mandaten. Dadurch Erfahrung für kostengünstige Lösungen, die auch das Bundesdatenschutzgesetz erfüllen. Im Regelfall liegen keine umfangreichen Erfahrungen vor, da Vergleiche durch externe Sicht fehlen.
Haftungsrisiko kann vertraglich auf den externen Datenschutzbeauftragten verlagert werden. Haftung durch das Unternehmen. Hinweis: Der interne Datenschutzbeauftragte unterliegt der beschränkten Arbeitnehmerhaftung.

Wir garantieren Ihnen gemäß unseres Leistungsversprechens die betriebswirtschaftlich beste Lösung für ihr Unternehmen  zu finden.